Steuerbonus für Handwerksleistungen

Steuerbonus für Handwerksleistungen
Steuerbonus für Handwerksleistungen

Sie wollen Steuern sparen? Wir helfen Ihnen!

Der Steuerflyer bietet Ihnen eine Übersicht was bei einer Steuerförderung zu beachten ist. Sie können bis zu 1 200 Euro im Jahr einsparen.

Als PDF können Sie sich auch unsere Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt Bochum-Süd herunterladen.

Die Freistellungsbescheinigung berechtigt zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EstG). Damit wird bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EstG befreit ist.

Wenn Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich bei uns.

Weitere Informationen Größe
Steuerbonus Flyer.pdf58.02 KB
Freistellungsbescheinigung-schwarz-weiss.pdf83.23 KB
Freistellungsbescheinigung-farbig.pdf2.07 MB